Veranstalter der Aktion „Einlaufkinder“ ist die
garmo AG, Ulmer Straße 173, 70188 Stuttgart
E-Mail: gewinnspiel@gazi.de
Gewinn
Verlost werden 22 Plätze in der Einlaufeskorte für das Bundesliga-Spiel VfB Stuttgart gegen Borussia Mönchengladbach am 23. Oktober 2026 in der MHP Arena Stuttgart.
Jeder Gewinn umfasst einen Platz für das angemeldete Kind in der Einlaufeskorte sowie eine Eintrittskarte für eine volljährige Begleitperson.
Kosten für An- und Abreise, Übernachtung, Verpflegung und sonstige persönliche Aufwendungen sind nicht Bestandteil des Gewinns und von den Gewinnern selbst zu tragen.
Ein Mannschaftswunsch kann angegeben werden, ist jedoch unverbindlich. Die Zuordnung zur jeweiligen Mannschaft erfolgt nach den organisatorischen Möglichkeiten beziehungsweise per Zufall. Ein Anspruch darauf, mit einer bestimmten Mannschaft oder einem bestimmten Spieler einzulaufen, besteht nicht.
Der Gewinn ist personengebunden, nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt oder gegen eine andere Leistung eingetauscht werden.
Teilnahme und Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme ist ausschließlich über das Onlineformular unter
https://gazi.de/gewinnspiele/einlaufkinderaktion möglich.
Das vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Teilnahmeformular muss bis spätestens 06. Oktober 2026 beim Veranstalter eingegangen sein.
Die Teilnahme ist kostenlos und weder vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung noch von einer Newsletteranmeldung abhängig.
Teilnehmen dürfen ausschließlich volljährige Personen, die für das angemeldete Kind sorgeberechtigt sind oder mit Zustimmung aller erforderlichen Sorgeberechtigten handeln. Die teilnehmende Person versichert mit der Anmeldung, dass alle erforderlichen Zustimmungen vorliegen.
Das angemeldete Kind muss am Veranstaltungstag:
- zwischen sieben und zehn Jahre alt sein,
- höchstens 1,50 Meter groß sein und
- gesundheitlich zur Teilnahme an der Einlaufzeremonie in der Lage sein.
Kinder, die in der laufenden Saison bereits Teil einer Einlaufeskorte waren, dürfen erst in der folgenden Saison wieder teilnehmen.
Jedes Kind darf nur einmal angemeldet werden. Mehrfachanmeldungen erhöhen die Gewinnchance nicht.
Gewinnerermittlung und Benachrichtigung
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss per Zufallsverfahren unter allen gültigen Teilnahmen ermittelt.
Die im Teilnahmeformular angegebene sorgeberechtigte Person wird spätestens bis zum 15. Oktober 2026 per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Anschließend nimmt die mit der Organisation der Einlaufeskorte beauftragte Agentur Kontakt auf und informiert über den weiteren Ablauf.
Die Gewinnannahme muss innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Benachrichtigung bestätigt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, sind die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft oder kann die Teilnahmeberechtigung nicht nachgewiesen werden, verfällt der Gewinn. Der Veranstalter darf in diesem Fall einen Ersatzgewinner auslosen.
Durchführung der Einlaufzeremonie
Die Anweisungen des Veranstalters, des VfB Stuttgart, des Stadionbetreibers, des Sicherheitspersonals und der mit der Durchführung beauftragten Agentur sind zu beachten.
Der Veranstalter kann ein Kind von der Teilnahme ausschließen, wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, erforderliche Erklärungen oder Nachweise fehlen oder gesundheitliche, organisatorische beziehungsweise sicherheitsbezogene Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.
Termin, Anstoßzeit, Austragungsort und Durchführung des Spiels können insbesondere durch Entscheidungen des Vereins, der zuständigen Verbände, des Stadionbetreibers oder der Sicherheitsbehörden geändert werden. Wird das Spiel verlegt, gilt der Gewinn grundsätzlich für den Ersatztermin. Kann der Gewinner den Ersatztermin nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Barauszahlung, Ersatz oder Erstattung bereits entstandener Aufwendungen.
Der Veranstalter darf das Gewinnspiel nur ändern, unterbrechen oder beenden, wenn unvorhersehbare tatsächliche, technische, sicherheitsbezogene oder rechtliche Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Ausschluss
Der Veranstalter kann Teilnehmende ausschließen, die falsche Angaben machen, das Gewinnspiel manipulieren, automatisierte Teilnahmeverfahren verwenden oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
In einem solchen Fall kann auch ein bereits zugesagter Gewinn aberkannt und ein Ersatzgewinner ermittelt werden.
Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten der teilnehmenden Person und des Kindes werden zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Gewinnerermittlung und zur Organisation der Einlaufzeremonie verarbeitet.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Soweit Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen aufbewahrt werden müssen, beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c beziehungsweise f DSGVO.
Die Daten dürfen, soweit dies für die Durchführung erforderlich ist, an die beauftragte Agentur, den VfB Stuttgart, den Stadionbetreiber und weitere an der Durchführung beteiligte Dienstleister übermittelt werden.
Die Daten der nicht ausgewählten Teilnehmer werden spätestens drei Monate nach Abschluss der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Pflichten oder berechtigten Gründe für eine längere Speicherung bestehen. Für Gewinner gelten gegebenenfalls gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Weitere Informationen, insbesondere zu den Betroffenenrechten und zum Datenschutzbeauftragten, enthält die Datenschutzerklärung unter gazi.de/datenschutz.
Eine Newsletteranmeldung ist freiwillig, erfolgt aufgrund einer gesonderten Einwilligung und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance.
Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Während des Fußballspiels und der Einlaufzeremonie können im Rahmen der allgemeinen Veranstaltungs- und Medienberichterstattung Foto-, Video- und Tonaufnahmen entstehen. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Stadion- und Veranstaltungsbedingungen.
Eine darüber hinausgehende werbliche Nutzung individualisierter Aufnahmen des Kindes durch die garmo AG, insbesondere auf gazi.de, in sozialen Netzwerken oder in Werbemitteln, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der erforderlichen Sorgeberechtigten. Einzelheiten zu Verwendungszwecken, Medien, Dauer und Widerruf werden in dieser Einwilligung erläutert.
Schlussbestimmungen
Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung der Auslosung ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 17. September 2026