Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.<br /> Maximal 200 Zeichen insgesamt.<br /> Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).<br /> UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.<br /> +/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.<br /> Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.

Teilnahmebedingungen

Einlaufkinder VfB

Veranstalter der Aktion "Einlaufkind" ist die garmo AG. Der Gewinn umfasst: Einen Platz in der Einlaufeskorte des VfB Stuttgart (in der KW51, Spieltag ist noch offen), sowie eine Eintrittskarte für das Spiel für das Einlaufkind und eine erwachsene Begleitperson. Eventuell anfallende Zusatzkosten (wie für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, o.Ä.) sind durch die Gewinner selbst zu tragen.

Die Teilnahme ist ausschließlich online auf dieser Website möglich. Sie erfolgt durch die Online-Einsendung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars. Einsendeschluss ist der 19. November 2023, 24 Uhr. Die Bewerber können ihre Anmeldung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter zu richten. Die Bewerbung für ein Kind wird stellvertretend durch einen Erziehungsberechtigten eingereicht. Es dürfen nur Bewerbungen für Kinder eingereicht werden, die zum Zeitpunkt der Einlaufeskorte zwischen 7 und 10 Jahren alt sind. War ein Kind in der laufenden Saison bereits Teil der Einlaufeskorte, darf es erst in der nächsten Saison wieder an der Aktion teilnehmen.

Die Teilnahme an der Einlaufeskorte bedarf im Gewinnfall zudem der schriftlichen Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten. Das Formular für die Zustimmung wird den Gewinnern nach der Ziehung zugesandt. Liegt die Zustimmung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes vor, wird per Losentscheid ein Ersatzgewinner ermittelt.

Die Teilnahme ist nicht mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages verbunden. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns besteht nicht. Der Gewinn ist nicht übertragbar und verfällt im Falle der Nichtinanspruchnahme. Die in den Bewerbungen angegebenen Erziehungsberechtigten werden unmittelbar nach der Ermittlung schriftlich benachrichtigt. Die vom Veranstalter mit der Durchführung der Einlaufeskorte beauftragte Agentur nimmt Kontakt auf und erörtert den weiteren Ablauf.

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu verändern, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns. Die erhobenen Daten werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Die werden nur im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel erhoben, für diesen Zweck gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit der Teilnaheme willigen Sie ein, dass das am Veranstaltungstag entstandene Bild- und Videomaterial, auf der Webseite „gazi.de”, auf den GAZi  Social Media Kanälen und im TV, im Rahmen der Einlaufkinderaktion veröffentlicht werden darf.

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